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Symbol Betriebsmedizin

Eignungsuntersuchung
Tauchtauglichkeit

Tauchsportuntersuchung

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist durch die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfohlen. Einige Tauchverbände setzen weltweit bei Ihren Mitgliedern eine gültige Bescheinigung der Tauchtauglichkeit voraus.

Bei unter 40-jährigen wird diese alle 2 Jahre und bei über 40-jährigen jährlich empfohlen.

Zum obligatorischen Untersuchungsumfang (Minimum) gehören:

  • eine ausführliche Anamnese (Kranken- und Tauchgeschichte)
  • eine gründliche körperliche Untersuchung (sogenannter Ganzkörperstatus)
  • eine Otoskopie (Ohrenspiegeluntersuchung samt Druckausgleichstest)
  • ein Ruhe-EKG
  • eine Lungenfunktionsprüfung
  • Blutdruckmessung
  • Sauerstoffsättigungsmessung

Wenn sich während der Untersuchung Auffälligkeiten zeigen, sind gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen durchzuführen. Diese können unter anderem sein:

  • Langzeit-EKG bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen
  • Belastungs-EKG bei Verdacht auf eingeschränkte Belastbarkeit des Herz-Kreislaufsystems oder Verdacht auf Herzerkrankung
  • Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) bei Verdacht auf angeborene und/oder erworbene Herzfehler
  • Röntgen Untersuchung des Brustkorbs (Herz und Lunge) bei Verdacht auf Erkrankungen des Herzens und/oder der Lunge
  • Computertomographie des Brustkorbs bei Verdacht auf Erkrankungen insbesondere der Lunge
  • Transkranielle Dopplersonographie der mittleren Gehirnarterie zum Ausschluß eines Rechts-Links-Shunts (PFO-Test)

        Ergebnisse der Tauchtauglichkeitsuntersuchungen 

        Das Ergebnis einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung kann wie folgt ausfallen:

        • Tauchtauglichkeit uneingeschränkt
        • Tauchtauglichkeit eingeschränkt (beispielsweise bei Brillenträgern)
        • Keine Tauchtauglichkeit 

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