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Nützliche Informationen

Folgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Arbeitsmedizinische Versorgung und die Betriebsmedizin.

  • gut zu wissen…

    Schweigepflicht

    Der Betriebsarzt ist zur ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Mitteilungen an den Unternehmer/Arbeitgeber sind auf diejenigen Aussagen beschränkt, die zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind oder bedürfen der Einwilligung des Betroffenen.

  • gut zu wissen…

    Weisungsfreiheit

    Der Arbeitsmediziner ist dem Unternehmer direkt unterstellt, aber ist von Weisungen unabhängig.

  • gut zu wissen…

    Betriebsrat

    Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind verpflichtet, mit dem Betriebsrat in Fragen des Gesundheitsschutzes zusammenzuarbeiten. Sie haben den Betriebsrat auf sein Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Zudem sind Sie mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. (§9 ASIG)
  • gut zu wissen…

    Ab 1 Mitarbeiter

    Unabhängig von der Branche eines Unternehmens ist die Bestellung eines Arbeitsmediziners vorgeschrieben, sobald mindestens ein Angestellter beschäftigt wird.

  • gut zu wissen…

    Alle
    Unternehmen

    Jede Firma ist verpflichtet, einen Betriebsarzt zu beauftragen (§2 ASiG), darüber hinaus hat jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (§5 ASiG). Die Übertragung von Aufgaben ist in § 3 und § 6 des ASiG geregelt.

  • gut zu wissen…

    Externer
    Betriebsarzt

    Bei größeren Unternehmen ist es üblich, dass ein Betriebsarzt fest angestellt ist, während kleinere Betriebe die Möglichkeit haben, externe Betriebsärzte zu beauftragen. Bei der Betreuung durch einen externen Betriebsarzt kann zwischen unterschiedlichen Modellen gewählt werden, je nach Anzahl der Beschäftigten im Betrieb.

  • gut zu wissen…

    Unternehmermodell
    bis 50
    Beschäftigte

    Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, können zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung, dem sogenannten Unternehmermodell, wählen.

  • gut zu wissen…

    Unternehmensgröße entscheidend

    Nach Größe des Unternehmens unterscheidet sich die Regelbetreuung nach Unternehmensgröße: Bei einem Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten besteht sie aus der Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Bei einem Betrieb mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten wird die Regelbetreuung in eine Grundbetreuung und eine bedarfsorientierte Betreuung unterteilt.

  • gut zu wissen…

    Kein
    Unternehmermodell
    über 50
    Beschäftigte

    Bei Betrieben ab 50 Mitarbeitern ist es nicht möglich, das Regelmodell in Grundbetreuung und bedarfsorientierte Betreuung zu unterteilen. In diesem Fall ist ein Unternehmermodell nicht möglich.

  • gut zu wissen…

    Vertrag als
    Nachweis

    Sobald der Betreuungsumfang und alle Modalitäten geklärt sind, erhalten Sie den unterschriebenen Vertrag über die Bestellung des Betriebsarztes als Nachweis gegenüber den Behörden. Für die Betreuung vor Ort oder in unserer Praxis vereinbaren wir gerne Termine, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

  • gut zu wissen…

    Dringender
    Beratungsbedarf

    Wir stehen Ihnen bei dringenden Fragen wie Arbeitsunfälle, Schwangerschaft, Eingliederungsmaßnahmen oder besonderen Vorkommnissen jederzeit telefonisch und per Mail zur Verfügung.

  • gut zu wissen…

    Gefährdungsbeurteilung

    Jeder Unternehmer ist für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung seiner Firma verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung bietet dem Unternehmer die Möglichkeit, Arbeitsplätze und Abläufe sicherer und gesundheitsgerechter zu gestalten und so das Wohlergehen der Firma zu verbessern.

  • gut zu wissen…

    Sportbootführerschein/ Gefährliche Tätigkeiten

    Zum Beispiel zur Erlangung eines Sportbootführerscheins, für Motorsägen-Lehrgänge und für weitere gefährliche Tätigkeiten werden ärztliche Zeugnisse über die Eignung des Bewerbers benötigt.

    Die Untersuchungen werden gemäß der geforderten Qualifikationen durchgeführt. Gängige Untersuchungen sind neben der körperlichen Untersuchung der Sehtest mit Gesichtsfeldprüfung, Hörtest, das EKG und das Belastungs-EKG.



  • gut zu wissen…

    Feuerwehr-Untersuchungen

    Einsatzkräfte der Feuerwehr müssen für die lebensrettende, aber auch lebensgefährliche Arbeit mit schwerem Atemschutz gut gerüstet und körperlich fit sein. Durch eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchung wird die körperliche Verfassung geprüft und nachgewiesen.

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