ArbeitsmedizinischeBetreuung
Benötigen Sie einen Betriebsarzt, um die unternehmerischen Pflichten nach der DGUV Vorschrift 2 zu erfüllen?
Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen oder ein Betriebliches Gesundheitsmanagement aufbauen?
Wir beraten Sie gerne bei der Durchführung aller arbeitsmedizinischen Maßnahmen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam ein passendes Konzept. Unsere Praxis bietet maßgeschneiderte Lösungen für Einzelunternehmen, Behörden, Institutionen, Gesundheitsdienstleister und Großbetriebe aller Branchen an.
Unser Angebot umfasst:
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Beratung zur Gefährdungsbeurteilung
- Betriebs – und Arbeitsplatzbegehung
- Betriebsärztliche Sprechstunde
- Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen inklusive Reisemedizin
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) mit
- Beratung zur Arbeitsplatzanpassung bei leistungsgewandelten Arbeitnehmern
- Beratung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) mit
- Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
und Vieles mehr…
Regelbetreuung für Betriebe
Sind Sie auf der Suche nach einem Betriebsarzt?
Betriebe bis zu 10 Mitarbeiter
Diese Form der Betreuung ist für alle Betriebe mit maximal zehn Vollzeit- oder zwanzig Teilzeit-Beschäftigten möglich. Hierbei entscheidet der/die Unternehmer/in, wie viel Betreuung und Beratung sie oder er benötigt.
Für kleine Unternehmen ist dies eine einfache und kostengünstige Option.
Die Regelbetreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung zusammen.
Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten das Unternehmen regelmäßig in Fragen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung.
Die Gesamtbetreuung besteht aus zwei Bausteinen: der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung.
Möchten Sie weitere Informationen oder einen Termin vereinbaren?
mit uns auf!