Skip to main content
Symbol Betriebsmedizin

Betriebliche
Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen

Sie möchten die Eignung eines Bewerbers oder Arbeitnehmers für eine Tätigkeit prüfen?

In einigen Unternehmen gibt es verpflichtende Einstellungsuntersuchungen für Bewerber oder für Beschäftigte mit Arbeitsplatzwechsel, die vom Betriebsarzt durchgeführt werden, um die gesundheitliche Eignung eines Arbeitnehmers zu beurteilen.

Nicht jede Eignungsuntersuchung ist gesetzlich verankert. Um dementsprechend mögliche rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollten diese in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

Folgende Untersuchungen führen wir für Sie durch:

Einstellungsuntersuchung

Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (gemäß G25)

Untersuchung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (gemäß G41)

Untersuchung für Tätigkeiten im Wald oder mit Kettensägen

Untersuchung für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierten Räumen

Untersuchung der Sehfähigkeit für zerstörungsfreie Prüfung nach DIN EN 473

Möchten Sie mehr erfahren oder einen Termin vereinbaren?

Nehmen Sie Kontakt
mit uns auf!