BetrieblicheEinstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Sie möchten die Eignung eines Bewerbers oder Arbeitnehmers für eine Tätigkeit prüfen?
In einigen Unternehmen gibt es verpflichtende Einstellungsuntersuchungen für Bewerber oder für Beschäftigte mit Arbeitsplatzwechsel, die vom Betriebsarzt durchgeführt werden, um die gesundheitliche Eignung eines Arbeitnehmers zu beurteilen.
Nicht jede Eignungsuntersuchung ist gesetzlich verankert. Um dementsprechend mögliche rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, sollten diese in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.
Folgende Untersuchungen führen wir für Sie durch:
Einstellungsuntersuchung
Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit (gemäß G25)
Untersuchung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (gemäß G41)
Untersuchung für Tätigkeiten im Wald oder mit Kettensägen
Untersuchung für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierten Räumen
Untersuchung der Sehfähigkeit für zerstörungsfreie Prüfung nach DIN EN 473
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