Eignungsuntersuchung Tauchtauglichkeit
Tauchsportuntersuchung
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist durch die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) empfohlen. Einige Tauchverbände setzen weltweit bei Ihren Mitgliedern eine gültige Bescheinigung der Tauchtauglichkeit voraus.
Bei unter 40-jährigen wird diese alle 2 Jahre und bei über 40-jährigen jährlich empfohlen.
Zum obligatorischen Untersuchungsumfang (Minimum) gehören:
- eine ausführliche Anamnese (Kranken- und Tauchgeschichte)
 - eine gründliche körperliche Untersuchung (sogenannter Ganzkörperstatus)
 - eine Otoskopie (Ohrenspiegeluntersuchung samt Druckausgleichstest)
 - ein Ruhe-EKG
 - eine Lungenfunktionsprüfung
 - Blutdruckmessung
 - Sauerstoffsättigungsmessung
 
Wenn sich während der Untersuchung Auffälligkeiten zeigen, sind gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen durchzuführen. Diese können unter anderem sein:
- Langzeit-EKG bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen
 - Belastungs-EKG bei Verdacht auf eingeschränkte Belastbarkeit des Herz-Kreislaufsystems oder Verdacht auf Herzerkrankung
 - Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) bei Verdacht auf angeborene und/oder erworbene Herzfehler
 - Röntgen Untersuchung des Brustkorbs (Herz und Lunge) bei Verdacht auf Erkrankungen des Herzens und/oder der Lunge
 - Computertomographie des Brustkorbs bei Verdacht auf Erkrankungen insbesondere der Lunge
 - Transkranielle Dopplersonographie der mittleren Gehirnarterie zum Ausschluß eines Rechts-Links-Shunts (PFO-Test)
 
Ergebnisse der Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Das Ergebnis einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung kann wie folgt ausfallen:
- Tauchtauglichkeit uneingeschränkt
 - Tauchtauglichkeit eingeschränkt (beispielsweise bei Brillenträgern)
 - Keine Tauchtauglichkeit
 
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