Arbeitsmedizin
Unser Unternehmen bietet alle arbeitsmedizinischen Leistungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben an.
Aktuelle arbeitsrechtliche Vorgaben/ Gesetze
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitschutzgesetz regelt die Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit beitragen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Arbeitssicherheitsgesetz definiert den Bedarf von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Im Rahmen dieses Gesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die Verordnung soll dazu beitragen, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge soll sowohl zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit als auch zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beitragen.
Vorschrift 2 der DGUV (DGUV V2)
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine einheitliche und gleichlautende Vorschrift für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
In der Vorschrift sind die Pflichten von Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit geregelt. Neben der Fachkenntnis der beiden Professionen werden vor allem die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben. Zusätzlich werden unterschiedliche Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) festgelegt, die trägerspezifisch ausgestaltet sind.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit fortzusetzen und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu verhindern. Die Bestimmungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbScgG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt den Schutz der arbeitenden Jugend. Das Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Ziel dieser Verordnung ist es, die Menschen und die Umwelt vor schädlichen Stoffen durch Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zu schützen. Zudem regelt es Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Beschränkungen für die Herstellung und Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Diese Verordnung bezieht sich auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen). Sie dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch diese Tätigkeiten zu schützen.