Sie haben vor einen Sportbootführerschein (SBF- Binnen und SBF-See) oder einen Segelschein zu erwerben und benötigen hierfür ein ärztliches Zeugnis ?
Diese Tauglichkeitsuntersuchungen, welches die gesundheitliche Eignung der Bewerber attestiert, ist in der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) § 6 Abs 2 geregelt.
Gerne führen wir diese Untersuchung bei Ihnen durch!