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© Maximilian Fischer
Für gewisse gefährliche Arbeiten im Wald benötigt man eine Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit als Tätigkeitsvoraussetzung.
Dies wird in der DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ geregelt.
Gerne können Sie diese Untersuchung bei uns durchführen lassen.
DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“ (bisher BGR/GUV-R 2114)
DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten