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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Bemedoh GmbH

§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Alle Leistungen der Bemedoh GmbH werden ausschließlich unter diesen Geschäftsbedingungen angeboten. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte der Bemedoh GmbH. Sollen abweichende Vereinbarungen im Einzelfall und/oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden getroffen werden, so muss dies zu ihrer Wirksamkeit vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Bedingungen der Bemedoh GmbH gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

(2) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB), wenn die Bemedoh GmbH mit ihnen in Geschäftsbeziehung tritt.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Angaben der Bemedoh GmbH in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-/ Web-Seiten u. ä. stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zu ihrer Bestellung dar; Preise sind freibleibend. Vorbehalten bleibt insbesondere die Korrektur von Irrtümern.

(2) Mit der Beauftragung von Leistungen der Bemedoh GmbH erklärt der Kunde, diese rechtsverbindlich und gemäß der jeweils geltenden Preisliste kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen. Wird hierauf ein fester Termin für die Leistung vereinbart, kann eine Stornierung bis zu 48 Stunden vor diesem Termin für den Kunden kostenfrei erfolgen. Hiernach wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des sonst angefallenen Leistungspreises berechnet, es sei denn die konkrete Leistung war vorab nicht definiert. In diesem Fall wird die Ausfallzeit mit einem Stundensatz von 125,- Euro netto berechnet. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem Termin wird dieser zu 100% in Rechnung gestellt.

(3) Insbesondere Nebenabreden, Beschaffenheitsvereinbarungen oder die Übernahme von Garantien gelten nur dann als wirksam vereinbart, wenn diese vor oder bei Vertragsschluss in schriftlicher Form von beiden Parteien unterzeichnet vorliegen. Dies gilt für eine Aufhebung dieser Regelung entsprechend.

§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

(1) Der Kunde hat der Bemedoh GmbH alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Tatsachen, Auskünfte und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich mitzuteilen und zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Er wird alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung durchführen. Sofern Hilfspersonen zur Durchführung von Prüfungen notwendig sind (z.B. zur Begehung von Räumlichkeiten), werden diese vom Kunden beauftragt, koordiniert und bei der Ausübung ihrer Tätigkeit überwacht.

(3) Sollten betriebsärztliche Leistung vor Ort im Unternehmen des Kunden angefordert oder notwendig werden, so sind diese erst nach Absprache mit Bemedoh GmbH möglich. Derartige Absprachen müssen von den Unternehmen schriftlich oder per E-Mail in Auftrag gegeben werden.

(4) Dem Kunden obliegen bei einer Tätigkeit der Bemedoh GmbH außerhalb ihres Betriebsgeländes alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache etwas anderes ergibt. Die Bemedoh GmbH ist dazu berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen sind.

(5) Die Bemedoh GmbH möchte Rechnungen möglichst transparent stellen. Deswegen ist der Betrieb verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rechnungen, die die Bemedoh GmbH stellt, durch den Betrieb entsprechend des Datenschutzes und unter Verschwiegenheit durch geeignetes Personal behandelt werden und keine Informationen aus der Rechnungstellung gewonnen werden. Sollten Rechnungsinformationen durch den Betrieb zufällig oder bewusst Grundlage anderer Entscheidungen werden, so stellt der Betrieb die Bemedoh GmbH von Schadenersatzansprüchen infolge dieser Entscheidungen frei.

(6) Terminvereinbarungen können per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden. Terminwünsche per E-Mail gelten erst als bestätigt, wenn die Bemedoh GmbH eine Bestätigungsnachricht versandt hat.

(7) Eine Terminvergabe kann durch die Bemedoh GmbH nur effektiv erfolgen, indem ein Einsatz außerhalb der Praxis eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 zu untersuchenden Mitarbeitern des Betriebes umfasst. Sollte ein Termin tatsächlich einen geringeren Umfang als 10 zu untersuchende Mitarbeiter aufweisen, ist es der Bemedoh GmbH dennoch und unabhängig von dem tatsächlichen Zeit- und Untersuchungsaufwand freigestellt, für diesen Termin pro nicht erschienenem Mitarbeiter 100,- Euro netto zusätzlich zu berechnen. Diese Regelung gilt nicht für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Diese Regelung gilt nicht, wenn Einsatztagespauschalen vertraglich vereinbart sind.

(8) Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern finden grundsätzlich in den Praxen der Bemedoh GmbH statt. Eine Durchführung der Untersuchungen in den Räumlichkeiten des Kunden ist in diesen Fällen nur nach gesonderter Absprache möglich.

(9) Der Kunden erteilt der Bemedoh GmbH auf Grundlage eines Angebots einen schriftlichen Auftrag. Er informiert die Bemedoh GmbH über alle bekannten Gefährdungen, Belastungen und Gefahrstoffe. Er trägt die Verantwortung für die zweckmäßige Zusammensetzung des Auftrags und den kontinuierlichen Abruf des vereinbarten Stundenkontingents bzw. der vereinbarten Leistungen.

(10) Der Kunde versichert für die Dauer von zwei (2) Geschäftsjahren, gerechnet ab der Beendigung des aktuellen Vertragsverhältnisses mit der Bemedoh GmbH, ärztliches und nicht ärztliches Personal der Bemedoh GmbH weder direkt noch indirekt zu beschäftigen oder zu beauftragen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wird ein pauschalierter Schadenersatz zur Zahlung an die Bemedoh GmbH in Höhe von 50% des zuletzt gezahlten Gesamtjahresumsatzes fällig. Ausdrücklich steht es der Bemedoh GmbH frei, ihren Vertragspartner durch ein zeitlich vor einer Beauftragung solchen Personals abzugebendes, schriftliches Einverständnis von den entsprechenden Verpflichtungen freizustellen.

§ 4 PFLICHTEN DER BEMEDOH GMBH

(1) Die Bemedoh GmbH wird ihre vertraglich geschuldeten Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Soweit dies Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungen ist, werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden anerkannten Regeln der Technik beachtet.

(2) Die Bemedoh GmbH ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht bzw. der Auftrag dieses ausdrücklich umfasst. Keine Gewähr wird übernommen für die Richtigkeit der Sicherheitsregeln, Vorschriften und Programme, die den Prüfungen und Gutachten der Bemedoh GmbH zugrunde liegen, es sei denn, jene Regeln, Vorschriften oder Programme stammen von der Bemedoh GmbH oder sind selbst Gegenstand des Prüfauftrags.

(3) Dokumentation erbrachter Leistungen, Vorsorgen und Führung von Gesundheitsakten: Die Bemedoh GmbH ist gesetzlich zur Dokumentation erbrachter ärztlicher Leistungen verpflichtet.

(4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Bemedoh GmbH und dem Kunden können die Daten einem, vom Kunden benannten Dritten, welcher der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, z.B. dem übernehmenden Betirebsarzt übergeben werden, sofern dieser sich vertraglich zur Aufbewahrung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet und zusichert, nur dann Einblick in eine Gesundheitsakte zu nehmen, wenn der jeweilige Mitarbeiter des Kunden einwilligt („Zwei-Schrank-Modell“).

(5) Sofern der Kunde gegenüber der Bemedoh GmbH keinen nachfolgenden, der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegenden Dritten benennt, oder dieser die Unterzeichnung der vorgenannten Vereinbarung verweigert, bleiben die Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen in der Obhut der Bemedoh GmbH und werden anschließend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht und vernichtet.

(6) Die Weitergabe von Ergebnissen ärztlicher Vorsorgen und Untersuchungen richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und arbeitsmedizinischen Regeln (AMR).

(7) Für Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erhalten Mitarbeiter und Kunden eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Datum und Anlass der stattgefundenen Vorsorge.

(8) Für Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen hat der Kunde von der zu untersuchenden Person im Vorfeld der Untersuchung eine schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der Beurteilung an den Auftraggeber der Untersuchung einzuholen. Bemedoh GmbH gibt bei Vorlage der schriftlichen Einwilligung die Information in Bezug auf die gesundheitliche Eignung direkt an den Arbeitgeber weiter. Andernfalls erhält nur der Mitarbeiter das Ergebnis.

§ 5 FRISTEN UND TERMINE

(1) Von der Bemedoh GmbH zugesagte Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden; dies muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(2) Wird eine von der Bemedoh GmbH geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch von ihr nicht verschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist die Bemedoh GmbH dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach ihrer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Bemedoh GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren. Schadenersatzansprüche gegenüber der Bemedoh GmbH in diesen Fällen sind ausgeschlossen.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Bemedoh GmbH dazu berechtigt, Ersatz für den ihr entstehenden Schaden zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

(4) Soweit nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail anders vereinbart, gilt ein von der Bemedoh GmbH abgegebenes Angebot oder ein Vertragsangebot für eine Dauer von 8 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Bemedoh GmbH an ihr Angebot nicht mehr gebunden.

§ 6 PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

(1) Für die Abgeltung der seitens der Bemedoh GmbH erbrachten Leistungen ist der vertraglich vereinbarte, ansonsten der seitens der Bemedoh GmbH für entsprechende Leistungen üblicherweise in Rechnung gestellte Preis gemäß der aktuell gültigen Preisliste, zu dem die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer – soweit diese anfällt – hinzugerechnet wird, zu zahlen.

(2) Für Einzelaufträge, denen kein Betreuungsvertrag zwischen Kunde und der Bemedoh GmbH zugrunde liegt, wie z.B. Tauchtauglichkeits- oder Führerscheinuntersuchungen, ist die Bemedoh GmbH berechtigt, Vorkasse und Barzahlung zu verlangen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, auf entsprechende Aufforderungen seitens der Bemedoh GmbH jederzeit alle notwendigen Auskünfte und Hilfe zur Einordnung/Feststellung einer Umsatzsteuerpflicht für ihn erbrachte Leistungen zu geben.

(4) Sollte durch die Finanzbehörden eine Umsatzsteuer-Pflicht für Teile des Leistungsumfanges oder den Leistungsumfang insgesamt nachträglich festgestellt werden und/oder von der Bemedoh GmbH seitens der Finanzbehörden insoweit die Abführung von Umsatzsteuer verlangt werden, kann die Bemedoh GmbH von ihr gelegte Rechnungen ändern und entsprechende Umsatzsteuer vom Kunden nachfordern. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde seinen Pflichten nach Abs. 2 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.

(5) Ergeben sich während der Leistungserbringung Änderungen und/oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, wird die vereinbarte Vergütung der jeweils geltenden Preisliste der Bemedoh GmbH entsprechend angepasst.

(6) Sollte im Vertrag keine ausdrückliche, schriftliche und abweichende Regelung getroffen sein, sind Stundenangaben so auszulegen, dass mindestens 30% der vereinbarten Einsatzzeit vor Ort für Schreib- und Dokumentationsaufgaben, Telefonate, Auswertungen von Untersuchungsbefunden, Selbstorganisation, u. ä. aufgebracht wird.

(7) Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und längerfristigen Verträgen ist die Bemedoh GmbH dazu berechtigt, Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen. Bei einer Erhöhung der Bemedoh GmbH entstehenden Kosten kann diese zudem angemessene Erhöhungen der Vergütung verlangen. Ist der Kunde mit einer solchen Erhöhung nicht einverstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach Zugang eines solchen Erhöhungsverlangens den Vertrag kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart.

(8) Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch eine Pflichtverletzung seitens des Kunden insbesondere Verzögerungen, bleibt es der Bemedoh GmbH vorbehalten, hierdurch entstandenen Mehraufwand zu berechnen.

(9) Alle Rechnungen der Bemedoh GmbH sind ohne Skontoabzug und kostenfrei sofort fällig. Nach BGB § 286 Abs. 3 gerät der Kunden nach Verstreichen einer Frist von 30 Tagen ohne weitere Mahnung in Verzug.

(10) Die Bemedoh GmbH ist im Falle mehrerer Forderungen gegenüber dem Kunden dazu berechtigt, eingehende Zahlungen auf Forderungen ihrer Wahl in Anrechnung zu bringen. In aller Regel werden Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

(11) Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen der Bemedoh GmbH ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder sonst seitens der Bemedoh GmbH vor einer Aufrechnungserklärung gegenüber dem Kunden schriftlich anerkannt wurden. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

(12) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Kunden durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet ist, darf die Bemedoh GmbH vor der Erbringung noch ausstehender Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

(13) Für außergerichtliche Mahnungen der Bemedoh GmbH wird der Kunde den entsprechenden Kostenaufwand pauschal mit jeweils 3, 00 € ersetzen.

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung – jedenfalls jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist – der Bemedoh GmbH gegenüber schriftlich geltend zu machen.

(2) Die Bemedoh GmbH leistet nach ihrer Wahl für Mängel zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Kunden rechtfertigen.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

§ 8 HAFTUNG

(1) Jeder Schaden, für den der Kunde die Bemedoh GmbH für verantwortlich hält, ist der Bemedoh GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Als vertragswesentlich gelten hierbei solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung aber die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Die Parteien begrenzen die Haftung der Bemedoh GmbH übereinstimmend auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden auf die Haftungshöchstsumme der seitens der Bemedoh GmbH bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

(3) Über die Regelungen der vorstehenden Absätze hinaus, ist eine Schadensersatzpflicht der Bemedoh GmbH ausgeschlossen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Bemedoh GmbH ausgeschlossen sind, gilt dies für eine etwaige persönliche Haftung von Mitarbeitern der Bemedoh GmbH entsprechend.

(4) Eine Haftung nach dem ProdHaftG bleibt unberührt.

(5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Regelungen verjähren. Schadensersatzansprüche im Sinne des Abs. 2 verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.

§ 9 VERJÄHRUNG IM ÜBRIGEN

(1) Unbeschadet des § 8 Abs. 5 verjähren sonstige vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Mängelansprüche, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist 5 Jahre oder länger beträgt.

§ 10 ERFÜLLUNGSORT, ABTRETUNGSVERBOT

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Bemedoh GmbH.

(2) Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit der Bemedoh GmbH zustehen, ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Bemedoh GmbH unzulässig.

§ 11 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

(1) Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens. Dies gilt insbesondere für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. Der Bemedoh GmbH steht es jedoch frei, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

§ 12 WIDERRUFSRECHT

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Bemedoh GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf kann formlos erfolgen. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die Bemedoh GmbH unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

§ 12a FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Bemedoh GmbH alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Bemedoh GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so ist der Bemedoh GmbH ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke bekannt werden oder sonst entstehen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen. An die Stelle der ganzen oder teilweise unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien eine Regelung setzen, die die Parteien vernünftigerweise zuvor bereits vereinbart hätten, wäre ihnen die Lückenhaftigkeit der Regelung zuvor bewusst gewesen.